Praxis Dr. Keller

Ihre Hausarztpraxis in Griesheim
 

Patienteninformationen


Das eRezept

Ab sofort können Sie Ihre Dauermedikation auch als eRezept bei uns bestellen. Dies geht jedoch nur, wenn Sie im aktuellen Quartal bereits Ihre Karte bei uns eingelesen haben. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Apotheke, ob Sie dort ein eRezept über Ihre Versichertenkarte einlösen können.

So funktioniert es:

Sie geben Ihre Rezeptbestellung wie gewohnt bei uns ab (per email, Rezepttelefon, online-Rezept oder direkt telefonisch) und bitten um Ausstellung des Rezeptes als eRezept. Am Folgetag können Sie einfach mit Ihrer Versichertenkarte in die Apotheke gehen. Dort wird die Versichertenkarte eingelesen, die Apotheke kann einsehen, welches Rezept für Sie ausgestellt wurde und Sie bekommen Ihr Medikament ausgehändigt. Sie benötigen hierfür KEINE PIN oder APP und auch KEIN Smartphone. Es geht also ganz einfach.



Informationen zur Grippeimpfung

Wir haben wieder Grippeimpfstoff. Ab sofort können Sie bei uns einen Termin dafür vereinbaren. Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie zunächst ein Rezept für den Impfstoff, das Sie in der Apotheke einlösen.

Empfohlen wird die Grippeimpfung allen Menschen über 60 Jahre sowie Menschen unter 60 Jahren mit Vorerkrankungen wie zum Beispiel Diabetes, Bluthochdruck, Asthma, COPD, Rheuma, anderen Autoimmunerkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, oder Erkrankungen, die eine immunsuppressive Therapie erforderlich machen sowie Krebserkrankungen. Auch ein Arbeitsplatz im Gesundheitsbereich, Gemeinschaftseinrichtungen oder mit viel Publikumsverkehr ist ein Grund für eine Grippeimpfung. In den genannten Fällen wird die Grippeimpfung von der Krankenkasse übernommen.


Informationen zur Coronaimpfung

Ab Mitte Oktober impfen wir wieder gegen COVID-19, diesmal mit dem neuesten angepassten Impfstoff von Biontech Comirnaty  XBB.1.5. Leider gibt es ihn wieder nur in Vials mit 6 Dosen, so dass das Impfen gegen Corona weiterhin aufwändig für uns ist und wir nicht einfach zwischendurch impfen können. Für die Impfung müssen Sie einen Termin bei uns vereinbaren. Zum Glück hat sich in Hessen inzwischen die Vergütung der COVID-19-Impfung geklärt, die Abrechnung erfolgt ganz normal über Ihre Krankenkasse.

Den Link zum aktuellen Aufklärungsbogen gibt es hier. Bitte lesen Sie den Aufklärungsbogen aufmerksam durch, bevor Sie zum Impfen zu uns kommen. Bitte bringen Sie zum Impftermin die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung zur Impfung gegen COVID-19 mit.

Empfohlen wird eine jährliche Auffrischungsimpfung mit dem angepassten Impfstoff Menschen über 60 Jahren sowie Menschen mit Vorerkrankungen wie zum Beispiel Diabetes, Bluthochdruck, Asthma, COPD, Rheuma, anderen Autoimmunerkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, oder Erkrankungen, die eine immunsuppressive Therapie erforderlich machen sowie Krebserkrankungen. Eine Auffrischungsimpfung sollte nur erfolgen, wenn das letzte Antigenereignis (also Impfung oder Infektion!) ca. 12 Monate zurückliegt. Ansonsten ist eine Impfung nicht notwendig.



Informationen zu Erkrankungen

Sie wollen sich über eine Erkrankung informieren? Im Internet gibt es oft verwirrende Informationen.


Wenn Sie sich im Internet über eine Krankheit informieren wollen, sollten Sie darauf achten, dass Sie nur auf verlässliche Informationsquellen zurückgreifen. Im Folgenden haben wir für Sie beispielhaft einige informative Seiten zusammengestellt, die auf seriösen Quellen beruhen.









Allgemeine Informationen über Erkrankungen




Medikamente in Schwangerschaft und Stillzeit